Wir sind
eine Übungsfirma. Alle von uns angebotenen Waren und Dienstleistungen
besitzen einen fiktiven Charakter. Die angebotenen Produkte dienen
lediglich Schulungszwecken.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemein
- Preise
- Zahlung/Zahlungsverzug
- Lieferung und Lieferungsverzug
- Annahmeverzug
- Eigentumsvorbehalt
- Gewährleistung
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
I Allgemein
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die
nachstehenden Verkaufsbedingungen. Abweichungen bedürfen bedürfen der
Vereinbarung und unserer schriftlichen Bestätigung.
II Preise
Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Werk ohne Skonto
und sonstige Nachlässe zuzüglich Umsatzsteuer. Überführungs- und
Transportkosten werden zusätzlich berechnet. Bei einem
Nettorechnungsbetrag über 250 € erfolgt die Lieferung von Autozubehör
frei Haus.
Bei Nettobestellwerten unter 50 € ist ein
Mindermengenzuschlag von 10 € zu entrichten.
III Zahlung/Zahlungsverzug
Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 45 Tagen netto Kasse bzw.
innerhalb von 30 Tagen mit Abzug von 2 % Skonto. Etwaige Kosten des
Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Käufers.
Im Falle des Zahlungsverzuges (ab dem 46. Tag nach
Rechnungsdatum) sind neben dem
Rechnungsbetrag Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig.
IV Lieferung und Lieferungsverzug
Die angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Bei einer
PKW-Bestellung beträgt die Lieferzeit zwei Monate. Nach Überschreitung eines Liefertermins um mehr als 6 Wochen kann
der Käufer
den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist
zu liefern. Der Käufer kann neben der Lieferung Ersatz des
Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Käufer kann im Fall des Verzugs dem
Verkäufer auch schriftlich eine Nachfrist einräumen mit dem Hinweis,
dass er die Annahme nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem
Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche
Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder bei Vorsatz oder
Fahrlässigkeit Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
V Annahmeverzug
Nimmt ein Käufer die Ware schuldhaft nicht an, so sind sämtliche
Kosten, die durch die Annahmeverweigerung entstehen, von ihm zu tragen.
Unsere Forderung aus der betreffenden Warenlieferung bleibt bestehen.
Wir behalten uns das Recht auf Durchführung eines Selbsthilfeverkaufes
vor.
VI Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum.
VII Gewährleistung
Der Käufer hat Anspruch auf Lieferung einwandfreier Ware.
Offene Mängel sind unverzüglich nach Wareneingang schriftlich
anzuzeigen, versteckte Mängel sofort nach deren Entdeckung, jedoch
spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Bei
mangelhafter Lieferung behalten wir uns das Recht auf Nacherfüllung
durch Nachbesserung (maximal zwei Mal) oder der Lieferung einwandfreier
Ware vor. Sollten wir unserer Verpflichtung nicht nachkommen, so hat
der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von sechs Wochen das Recht auf
Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises, Schadenersatz
wegen Pflichtverletzung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
VIII Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Bebra, Gerichtsstand ist
Rotenburg a. d. Fulda.
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